JUGENDSCHUTZ 4CVerantwortung stärken
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz unterstützt junge Menschen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritik- und Entscheidungsfähigkeit, zu Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu befähigen (§14, SGB VIII). 

Die Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche sowie an Eltern und Erziehende in Schule und Jugendarbeit. Die Handlungsschwerpunkte in der Region Hannover liegen derzeit im Bereich der Suchtprävention, der Gewaltprävention und in der Medienpädagogik. Die Angebote des Kinder- und Jugendschutzes erfolgen häufig in Kooperation mit anderen Bildungs- und Jugendhilfeträgern in Form von Workshops, Projekttagen oder Seminaren.

Der Jugendschutz ist vernetzt mit Jugendhilfe, Suchthilfe, Jugendarbeit, Schule, Polizei und Ordnungsbehörden. Das Netzwerk des Alkoholpräventionsprogramms HaLT-Hart am LimiT wird vom Jugendschutz koordiniert.

Der Gesetzliche Jugendschutz wird in der Region Hannover vom Team Allg. Ordnungsangelegenheiten (OE 32.01) wahrgenommen. Zu den Aufgaben gehören Jugendschutzkontrollen nach dem Jugendschutzgesetz in der Öffentlichkeit (JuSchG) und Alkoholtestkäufe.

In der Suchtprävention liegt ein Schwerpunkt beim riskanten Alkoholkonsum von jungen Menschen. Die Angebote werden im Rahmen des Alkoholpräventionsprogramm HaLT - Hart am LimiT durchgeführt. Zu den weiteren stoffgebundene Suchtmitteln gehören Tabak oder illegale Drogen wie Cannabis. Bei Angeboten zum Thema Sucht geht es insbesondere um die thematisierung von risikoreichem Konsumverhalten und die individuelle Stärkung von Kompetenz und Persönlichkeit.

Angebote für Schulklassen und Jugendgruppen sowie Materialien.

Ein Netzwerk gegen den riskanten Alkoholkonsum von Jugendlichen.

Beratungsangebot für Jugendliche nach einer Alkoholvergiftung.

Sammlung von Materialien und Links zum Alkoholpräventionsprogramm HaLT

Fehlende Konfliktfähigkeit, Gewalthandlungen, Grenzverletzungen, Mobbing und Rassismus sind nur einige Themen, die in der Gewaltprävention thematisiert werden können. Ziel der Gewaltprävention ist es, die pädagogische Arbeit so zu gestalten, dass Gewalthandlungen entweder gar nicht erst auftreten, oder das bisher registrierte Gewaltniveau deutlich reduziert wird. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz der Region Hannover ist allgemein präventiv ausgerichtet und bietet verschiedene Module für Schulklassen und Jugendgruppen an. Des weiteren erhält die Netzwerkarbeit einen besonderen Stellenwert, die in Verbindung mit  MultiplikatorInnenschulungen ein breites Angebot für Fachkräfte bietet. 

Medienkompetenz im Sinne des Jugendschutzes zielt unter anderem auf die Aspekte Risiken bei der Smartphonenutzung, (Cyber-)Mobbing, Falschmedlungen (Fake-News), Mediensucht oder jugendgefährdende Medieninhalte ab. Der Jugendschutz arbeitet in Netzwerken mit anderen Institutionen der Medienarbeit zusammen und unterstützt bei Projekttagen in Schule und Jugendarbeit.

Angebote für Eltern in Fragen der Medienerziehung

Angebote für Fachkräfte

Informationen zum Jugendschutzgesetz in der Öffentlichkeit und zum Jugendarbeitsschutzgesetz.

Antrag nach §6 JArbSchG auf Bewilligung der Beschäftigung eines Kindes

Für Kinder und Jugendliche mit dem Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend der Region Hannover erfolgt diese durch das Team Jugend- und Familienbildung. Weitere Stellungsnahmen erfolgen darüber hinaus durch einen Kinderarzt und durch die Schule.

Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend der Region Hannover: Barsinghausen, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Neustadt am Rübenberge, Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Springe, Uetze, Wedemark, Wennigsen, Wunstorf

Nicht im Zuständigkeitsbereich des Fachbereichs Jugend der Region Hannover: Burgdorf, Langenhagen, Lehrte, Laatzen, Stadt Hannover

 

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)  ist ein Gesetz zum Schutz vor Überlastungen von Kindern und Jugendlichen in der Arbeitswelt. Schutz bedarf es, wenn die Arbeit junge Menschen gefährdet, zu früh beginnt, zu lange dauert, ungeeignet oder zu schwer ist.
§6 Jugendarbeitsschutzgesetz ermöglicht Ausnahmen der Beschäftigung von Kindern und Jugendliche für künstlerische Zwecke. Erforderlich ist eine Stellungnahme des Zuständigen Jugendamtes, eines Kinderarztes und der Schule. Die Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Einhaltung in der Region Hannover ist das staatliche Gewerbeaufsichtsamt.

 Link:

  • Das Jugendarbeitsschutzgesetz findet sich auf der Internetseide des Bundeministeriums der Justiz (BMJ).
  • Der relevante §6 JArbSchG.
  • Kontaktdaten des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Hannover.
  • Antrag auf Bewilligung der Beschäftigung eines Kindes nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).

 

Die ausgefüllten Anträge senden Sie bitte an das folgende Postfach des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes: 

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Fachbereich Jugend

51.30 – Team Jugend- und Familienbildung

Erzieherischer Kinder und Jugendschutz 

Am Jugendheim 7

30900 Wedemark

Telefon: 0511 / 616-256 00 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Die Region Hannover fördert Präventionsprojekte zu Jugendschutzschwerpunkten von freien und öffentlichen Jugendhilfeträgern.

Wechselnde Taschenkalender mit Jugendschutzthemen für Schulen in der Region Hannover.

Hannover Logo

Kontakt

Region Hannover, Team Jugend- und Familienbildung

Am Jugendheim 7, 30900 Wedemark
Tel.: 0511/616 256 00
Fax.: 0511/616 256 15
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Newsletter

Bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter!

Wir informieren über Jugendschutzthemen und Angebote des Team Jugend- und Familienbildung.

Jetzt anmelden

Go to top