Die Region Hannover fördert auf der Grundlage des § 74 SGB VIII i.V.m. § 16 SGB VIII die Durchführung geeigneter Projekte durch freie Träger der Jugendhilfe über eine Laufzeit von maximal einem Jahr im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025. Interessierte Träger haben hierfür die Möglichkeit einen Antrag auf Projektförderung schriftlich bis zum 30.09.2024 bei der Region Hannover zu stellen. Die Bewilligung der Projektmittel erfolgt umgehend nach dem Jugendhilfeausschuss am 03.12.2024. Stehen nach Abschluss des Antragsverfahrens noch finanzielle Mittel zur Verfügung, können bis zum 28.02.2025 noch weitere Anträge gestellt werden.
Update 14.10.2024: Es stehen noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Nachfrist zum 28.02.2025 wurde eröffnet und es können noch Anträge gestellt werden. Die Bewilligung der Projektmittel erfolgt bei der Nachfrist umgehend nach dem Jugendhilfeausschuss am 22.04.2025.
FAQ Projektförderung von Angeboten für alleinerziehende Eltern mit Kind/ern
Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe.
Zur Sicherstellung des Kinderschutzes muss der Zuwendungsempfänger der entsprechenden Kinderschutzvereinbarung nach §§ 8a, 72a SGB VIII oder § 72a SGB VIII der Region Hannover in der jeweils geltenden Fassung beigetreten sein.
Für welche Projekte kann eine Förderung beantragt werden?
Bei den Angeboten handelt es sich um mehrtägige Familienfreizeit- und Familienerholungsangebote, die sich an Ein-Eltern-Familien richten, d.h. an alleinerziehende Eltern mit Kind/ern unter 18 Jahren. Die teilnehmenden Familien haben ihren Wohnsitz in der Region Hannover, ausgenommen der folgenden Städte und Gemeinden: Stadt Hannover, Langenhagen, Burgdorf, Lehrte, Laatzen.
Die Angebote sollen zur Erholung und Entlastung der Familien beitragen, Eltern dabei unterstützen, ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen zu können, den gemeinsamen Austausch von Familien in ähnlichen Belastungssituationen fördern und die Familien im Bedarfsfall an weiterführende Hilfen oder Beratungsstellen vermitteln können. Die sonstige inhaltliche Ausgestaltung obliegt dem Träger.
Die Region Hannover befürwortet Angebote für Ein-Eltern-Familien mit Kindern unter 6 Jahren sowie Angebote an unbequemen Tagen, z.B. an Feiertagen wie Silvester.
Wie viel Geld kann beantragt werden?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Es steht insgesamt ein Förderbudget von 40.000,00 € zur Verfügung.
Wofür können die finanziellen Mittel eingesetzt werden?
Zuwendungsfähig sind die Personal- und Sachausgaben, die für eine wirtschaftliche, sparsame und zweckentsprechende Durchführung des Projektes notwendig sind. Gemäß § 74 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VIII ist durch den Zuwendungsempfänger eine angemessene Eigenleistung einzubringen (mindestens 10 %).
Die Region Hannover erkennt eine Arbeitsplatzsachkostenpauschale in Höhe von 10 % der Bruttopersonalkosten an. Hiervon sind folgende Ausgaben umfasst, die durch die Träger im Verwendungsnachweis nicht mehr zu belegen sind:
- Raumkosten: Mieten, Betriebs- und Unterhaltskosten für Büroarbeitsplätze, Büroausstattung
- Geschäftskosten: Reisekosten, Zeitungen und Literatur, Büromaterial, Porto, Kopierer
- Telekommunikationskosten: Festnetz, Fax, Mobilfunk, Internet
- IT-Kosten: Hardware, Software, Schulungskosten, (de-)zentrale Leistungen (Benutzer*innenbetreuung, Rechenzentrum, Pflege).
Wann ist die Antragsfrist?
Die Antragsfrist ist der 30.09.2024.
Gibt es eine Nachfrist?
Ja. Stehen nach Abschluss des Antragsverfahrens noch finanzielle Mittel zur Verfügung, können bis zum 28.02.2025 noch weitere Anträge gestellt werden.
Update 14.10.2024: Es stehen noch finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Nachfrist zum 28.02.2025 wurde eröffnet und es können noch Anträge gestellt werden. Die Bewilligung der Projektmittel erfolgt bei der Nachfrist umgehend nach dem Jugendhilfeausschuss am 22.04.2025.
Wo und wie muss der Antrag eingereicht werden?
Der unterschriebene Antrag ist postalisch im Original einzureichen bei:
Region Hannover
Fachbereich Jugend
Team 51.18
Hildesheimer Straße 18
30169 Hannover
Zur Fristwahrung gilt der Eingangsstempel bei der Region Hannover (nicht der Poststempel).
Alternativ stellt die Region Hannover auch elektronische schriftformersetzende Antragswege zur Verfügung (§ 36a Abs. 2,2a SGB I, Informationen: www.hannover.de/region-hannover-vps).
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Zur Antragsstellung ist neben dem Projektantrag ein Kosten- und Finanzierungsplan mit den Erläuterungen zum Personal einzureichen. Die Vordrucke werden durch die Region Hannover zur Verfügung gestellt.
Wer steht für Rückfragen zur Verfügung?
Fachliche Angelegenheiten:
Region Hannover
Team Jugend- und Familienbildung (51.30)
Nina Krüger: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0511 616-25611
Anja Müller: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0511 616-25604
Finanzielle Angelegenheiten:
Region Hannover
Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18)
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bei Fragen unterstützen wir gerne!
Geförderte Projekte 2024
Geförderte Projekte 2024
Träger | Kontakt | Projektbeschreibung |
Buller&Bü e.V. (Pattensen) |
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Telefon: 015124110341 Internet: https://www.bullerundbue.de |
"Gemeinsam stark - Zeit für uns und mich" Das Projekt richtet sich an Alleinerziehende sowie deren Kinder ab dem Grundschulalter, unabhängig des Geschlechts und des kulturellen Hintergrundes. Das Angebot findet auf dem Gelände des Vereins statt. Die Termine und weitere Informationen werden auf der Homepage www.bullerundbue.de bekannt gegeben. Neue interessierte alleinerziehende Eltern können jederzeit an dem Angebot teilnehmen. Im Rahmen des Projektes werden Eltern-Kind-Aktionen angeboten und Austauschmöglichkeiten für Eltern sowie Freispielbereiche für Kinder geschaffen. Ziel des Projektes ist es, die Beziehung zwischen Alleinerziehenden und ihren Kindern zu stärken, die Achtsamkeit im Umgang untereinander zu fördern, Selbstwirksamkeit und Bewältigungsstrategien zu entwickeln sowie den Elternaustausch und die Selbstreflexion zu unterstützen. |
Kinder- und Jugendzentrum "Der Bau-Hof" (Wunstorf) |
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Telefon: 05031 74076 Internet: https://derbau-hof.de |
Elternprogramm "Schatzsuche" für Alleinerziehende Das Projekt richtet sich an Alleinerziehende und deren Kinder (im Alter von 3 bis 12 Jahren) unabhängig des Geschlechtes, der Altersstruktur und der Herkunft. Das Angebot ist ausgelegt für bis zu 15 Familien. Das Projekt soll an sechs aufeinanderfolgenden Samstagen, zusätzlich zum Familienprogramm, im Kinder- und Jugendzentrum für je drei Stunden stattfinden und wird von zwei speziell geschulten Referentinnen durchgeführt (moderierter Erfahrungsaustausch). Die Kinder werden währenddessen vor Ort betreut. Ziel des Projektes ist es, dass die Alleinerziehenden in ihren Erziehungskompetenzen und Ressourcen gestärkt werden. |
kargah e.V. (Hannover) |
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Telefon: 0511 1260780 Internet: https://www.kargah.de/ |
Freizeitangebot für alleinerziehende Mütter zur Integrationsförderung Das Projekt richtet sich an Migrantinnen und geflüchtete Frauen sowie deren Kinder. Das Angebot ist ausgelegt für bis zu 50 Alleinerziehende. In Form von Kursen, die jeden Tag von 9 bis 12 Uhr stattfinden, wird über alltägliche Themen diskutiert, die insbesondere für Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte von großer Bedeutung sind. Während der Unterrichtszeit werden die Kinder in zwei bis drei Gruppen fachkundig betreut. Zum Projektabschluss wird eine Familienfreizeit durchgeführt. |