Die Region Hannover fördert im Rahmen von spezifischen Richtlinien Projekte zu Themenschwerpunkten des Jugendschutzes und der Jugendarbeit sowie im Rahmen einer Projektförderung Angebote für Ein-Eltern-Familien.

 

Kinder- und Jugendschutz

„Angebote des Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII“

Nach § 14 SGB VIII sollen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes angeboten werden. Die Maßnahmen sollen dabei junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen sowie Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Zur Erreichung dieser Ziele werden Projekte in Form von pädagogischen Bildungs- und Gruppenangeboten für junge Menschen der Altersgruppe der 6- bis unter 21-Jährigen, Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gefördert. Mit der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Zuwendungsrichtlinie vom Juni 2020 werden alle Schwerpunktthemen des Jugendschutzes, also Sucht-, Gewalt- und Medienprävention finanziell gefördert. Die Richtlinie ersetzt die bisherige zur Alkoholprävention und zur Gewaltprävention.

Für das Jahr 2024 können bis zum 30.09.2023 Projektmittel beantragt werden. Innerhalb der Nachfrist können bis zum 28.02.2024 weitere Anträge gestellt werden. Soweit dann noch Mittel vorhanden sind, läuft eine zweite Nachfrist bis 30.06.2024.
 

(Einzureichende) Dokumente zur Antragstellung:
Antragsvordruck_Kinder-_und_Jugendschutz.pdf
Anlage_1_Kosten-_und_Finanzierungsplan.pdf

   Anlage_2_Berechnungshilfe_Stundensatz.xlsx
Anlage_3_Checkliste_Qualitätskriterien.pdf

 

Ansprechpersonen:

Fragen zum Antragsverfahren und zur Finanzierung:

Region Hannover

Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18)

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Inhaltliche Fragen zu Projekten:

Region Hannover

Team Jugend- und Familienbildung (51.30)

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0511 616-25600

 

Unterstützende Dokumente und Information

Fachlicher_Leitfaden_Antragstellung.pdf

Finanzieller_Leitfaden_Antragstellung.pdf
Foerderrichtlinie_14_SGBVIII.pdf

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der Region Hannover, Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18) zu stellen.

Überkommunale Jugendarbeit nach §11 SGB VIII

Die Region Hannover fördert die Durchführung von überkommunalen Angeboten der Jugendarbeit gemäß den §§ 11 und 74 SGB VIII im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ihrer Zuständigkeit.

• Inhalte:

Der Antragsteller soll durch die Förderung bei der Durchführung von Angeboten auf Grundlage der ín der Richtlinie genannten Ziele unterstützt werden. Mit der Zuwendung sollen die Träger in die Lage versetzt werden, die Teilnahmekosten zugunsten der jungen Menschen möglichst gering zu halten. Folgende Maßnahmen sind förderungsfähig: Mehrtägige Gruppenangebote und Außerschulische Bildungsangebote.

• Umfang:
Die Fördersätze bemessen sich je nach gewählter Maßnahme und sind im Detail den Richtlinien zu entnehmen.

• Antragsberechtigt (im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover):

  • Freie Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe,
  • Jugendorganisationen und Initiativen,
  • Sonstige Vereine und Verbände.

 

Ansprechpersonen:

Fragen zum Antragsverfahren und zur Finanzierung:

Region Hannover

Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18)

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Inhaltliche Fragen zu Projekten:

Region Hannover

Team Jugend- und Familienbildung (51.30)

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0511 616-25600

 

Dokumente zur Antragstellung:

Foerderrichtlinie_ueberkommunale_Jugendarbeit_nach__11_SGB_VIII.pdf

Grundformular_2024_ueberkommunale_Jugendarbeit.docx

Anlage_1_2024_ueberkommunale_Jugendarbeit.docx

Anlage_2_2024_ueberkommunale_Jugendarbeit.docx

 

Unterstützende Dokumente und Information:

FAQ_Antrag_11_SGBVIII.pdf

Fachspezifische Jugendarbeit nach §11 SGB VIII

Anknüpfend an die Stärken bzw. Schwächen der Mädchen und Jungen kann geschlechtsspezifische Jugendarbeit ebenso wie der Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung von der Region Hannover im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziell unterstützt werden.

Die fachspezifischen Themen werden jährlich vom Fachbereich Jugend auf seine Aktualität überprüft und bei Bedarf auf einen anderen Themenschwerpunkt angepasst.

• Inhalte:
Geschlechtshomogene Veranstaltungen, die Benachteiligung abbauen, die Gleichstellung von Mädchen und Jungen fördern und sie in ihrer Identität bestärken, sowie ihr Selbstbewusstsein und Kompetenzen fördern.

Beteiligungsprojekte mit den Handlungszielen Befähigung zur Beteiligung an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen, Befähigung zur Selbstbestimmung hinsichtlich der eigenen Rolle im gesellschaftlichen Kontext.

• Umfang:
Höchstsatz 3.000,00 € pro Maßnahme.

• Antragsberechtigt (im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover):

  • Kommunen
  • Freie Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Jugendorganisationen und Initiativen
  • Sonstige Vereine und Verbände

 

Ansprechpersonen:

Fragen zum Antragsverfahren und zur Finanzierung:

Region Hannover

Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18)

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Inhaltliche Fragen zu Projekten:

Region Hannover

Team Jugend- und Familienbildung (51.30)

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0511 616-25600

 

Dokumente zur Antragstellung:

 Richtlinie_ueber_die_Foerderung_von_fachspezifischer_Jugendarbeit_nach__11_SGB VIII.pdf 

Antrag_fachspezifische_Jugendarbeit_2024.docx

 

Unterstützende Dokumente und Information:

FAQ_Antrag_11_SGBVIII.pdf

 

Projektförderung von Angeboten für alleinerziehende Eltern mit Kind/ern

Die Region Hannover fördert auf der Grundlage des § 74 SGB VIII i.V.m. § 16 SGB VIII die Durchführung geeigneter Projekte durch freie Träger der Jugendhilfe über eine Laufzeit von maximal einem Jahr im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025. Interessierte Träger haben hierfür die Möglichkeit einen Antrag auf Projektförderung schriftlich bis zum 30.09.2024 bei der Region Hannover zu stellen. Die Bewilligung der Projektmittel erfolgt umgehend nach dem Jugendhilfeausschuss am 03.12.2024.

Stehen nach Abschluss des Antragsverfahrens noch finanzielle Mittel zur Verfügung, können bis zum 28.02.2025 noch weitere Anträge gestellt werden.

Förderfähig sind mehrtägige Familienfreizeit- und Familienerholungsangebote, die sich an Ein-Eltern-Familien mit Kind/ern unter 18 Jahren richten. Die Angebote sollen zur Erholung und Entlastung der Familien beitragen, Eltern dabei unterstützen, ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen zu können, den gemeinsamen Austausch von Familien in ähnlichen Belastungssituationen fördern und die Familien im Bedarfsfall an weiterführende Hilfen oder Beratungsstellen vermitteln können. Die sonstige inhaltliche Ausgestaltung obliegt dem Träger.

Es steht eine Förderbudget von insgesamt 40.000,00 € zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe.

 

Ansprechpersonen:

Fragen zum Antragsverfahren und zur Finanzierung:

Region Hannover

Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18)

Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Inhaltliche Fragen zu Projekten:

Region Hannover

Team Jugend- und Familienbildung (51.30)

Nina Krüger: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0511 616-25611

Anja Müller: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0511 616-25604

Dokumente zur Antragsstellung:

1. AE_Infoschreiben_Projektfrderung_5130_2025.pdf

2. AE_Antrag_Projektfrderung_5130_2025.pdf

3. DSGVO_Informationen.pdf

4.  Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsplan: Bitte anfordern!

 

 

Team Jugend- und Familienbildung

Team2024

 

 

 

Hannover Logo

Kontakt

Region Hannover, Team Jugend- und Familienbildung

Am Jugendheim 7, 30900 Wedemark
Tel.: 0511/616 256 00
Fax.: 0511/616 256 15
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Newsletter

Bestellen Sie unseren kostenlosen Newsletter!

Wir informieren über Jugendschutzthemen und Angebote des Team Jugend- und Familienbildung.

Jetzt anmelden

Go to top