Die Region Hannover fördert im Rahmen von spezifischen Richtlinien Projekte zu Themenschwerpunkten des Jugendschutzes und der Jugendarbeit.
Kinder- und Jugendschutz
„Angebote des Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII“
Nach § 14 SGB VIII sollen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes angeboten werden. Die Maßnahmen sollen dabei junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen sowie Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Zur Erreichung dieser Ziele werden Projekte in Form von pädagogischen Bildungs- und Gruppenangeboten für junge Menschen der Altersgruppe der 6- bis unter 21-Jährigen, Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gefördert. Mit der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Zuwendungsrichtlinie vom Juni 2020 werden alle Schwerpunktthemen des Jugendschutzes, also Sucht-, Gewalt- und Medienprävention finanziell gefördert. Die Richtlinie ersetzt die bisherige zur Alkoholprävention und zur Gewaltprävention.
Für 2023 ist die Antragsfrist beendet. Für das Jahr 2024 können bis zum 30.09.2023 Projektmittel beantragt werden. Soweit noch Mittel vorhanden sind, können bis zum 28.02.2024 weitere Anträge gestellt werden.
(Einzureichende) Dokumente zur Antragstellung:Antragsvordruck_Kinder-_und_Jugendschutz.pdf
Anlage_1_Kosten-_und_Finanzierungsplan.pdf
Anlage_2_Berechnungshilfe_Stundensatz.xlsx
Anlage_3_Checkliste_Qualitätskriterien.pdf
Ansprechpersonen:
Fragen zum Antragsverfahren und zur Finanzierung:
Team: Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18)
Ansprechpartnerin: Justina Kappmeier
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Telefon: 0511 616248-63
Inhaltliche Fragen zu Projekten:
Team: Jugend- und Familienbildung (51.30)
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Telefon: 0511 616256-00
Unterstützende Dokumente und Information
Fachlicher_Leitfaden_Antragstellung.pdf
Finanzieller_Leitfaden_Antragstellung.pdf
Foerderrichtlinie_14_SGBVIII.pdf
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der Region Hannover, Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18) zu stellen.
Überkommunale Jugendarbeit nach §11 SGB VIII
Die Region Hannover fördert die Durchführung von überkommunalen Angeboten der Jugendarbeit gemäß den §§ 11 und 74 SGB VIII im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ihrer Zuständigkeit.
• Inhalte:
Der Antragsteller soll durch die Förderung bei der Durchführung von Angeboten auf Grundlage der ín der Richtlinie genannten Ziele unterstützt werden. Mit der Zuwendung sollen die Träger in die Lage versetzt werden, die Teilnahmekosten zugunsten der jungen Menschen möglichst gering zu halten. Folgende Maßnahmen sind förderungsfähig: Mehrtägige Gruppenangebote, Außerschulische Bildungsangebote, Projekte der Jugendarbeit.
• Umfang:
Die Fördersätze bemessen sich je nach gewählter Maßnahme und sind im Detail den Richtlinien zu entnehmen.
• Antragsberechtigt (im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover):
- Freie Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe,
- Jugendorganisationen und Initiativen,
- Sonstige Vereine und Verbände.
Foerderrichtlinie_ueberkommunale_Jugendarbeit_nach__11_SGB_VIII.pdf
Grundformular_2023_ueberkommunale_Jugendarbeit.docx
Anlage_1_2023_berkommunale_Jugendarbeit.docx
Fachspezifische Jugendarbeit nach §11 SGB VIII
Anknüpfend an die Stärken bzw. Schwächen der Mädchen und Jungen kann geschlechtsspezifische Jugendarbeit ebenso wie der Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung von der Region Hannover im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziell unterstützt werden.
Die fachspezifischen Themen werden jährlich vom Fachbereich Jugend auf seine Aktualität überprüft und bei Bedarf auf einen anderen Themenschwerpunkt angepasst.
• Inhalte:
Geschlechtshomogene Veranstaltungen, die Benachteiligung abbauen, die Gleichstellung von Mädchen und Jungen fördern und sie in ihrer Identität bestärken, sowie ihr Selbstbewusstsein und Kompetenzen fördern.
Beteiligungsprojekte mit den Handlungszielen Befähigung zur Beteiligung an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen, Befähigung zur Selbstbestimmung hinsichtlich der eigenen Rolle im gesellschaftlichen Kontext.
• Umfang:
Höchstsatz 3.000,00 € pro Maßnahme.
• Antragsberechtigt (im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover):
- Kommunen
- Freie Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe
- Jugendorganisationen und Initiativen
- Sonstige Vereine und Verbände
Foerderrichtlinie_fachspezifische_Jugendarbeit_nach__11_SGB_VIII.pdf
Startklar in die Zukunft
im Rahmen des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“ fördert das Nds. Landesjugendamt in den Jahren 2021 und 2022 mit verschiedenen Bausteinen Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu unterstützen.
Bei der Region Hannover können Träger im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover aktuell Förderungen für die folgenden Bausteine beantragt werden:
- Kinder- und Jugendfeste
- Schaffung von Jugendplätzen
- Sprachcamps
- Digitalisierung der Kinder- und Jugendarbeit
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung die sich anbei befindlichen Antragsvordrucke. Der Antrag ist im Original an die Region Hannover zu senden. Weitere Informationen zur Antragstellung können Sie der Übersicht entnehmen.
Die Förderentscheidung richtet sich bei Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen nach der zeitlichen Reihenfolge der Antragseingänge.
Weitere Informationen zu dem Niedersächsischen Aktionsprogramm „Startklar in die Zukunft“ finden Sie unter dem folgenden Link: https://soziales.niedersachsen.de/Startklar-in-die-Zukunft/aktionsprogramm-startklar-in-die-zukunft-205075.html
Falls Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen oder Rückfragen haben, steht Ihnen Frau Kappmeier (Telefon: 0511/616 24863, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) als Ansprechpartnerin sehr gerne zur Verfügung.
Antragsvordruck: digitale Angebote
Antragsvordruck: Kinder- und Jugendfeste in Kommunen
Antragsvordruck: Schaffung von Jugendplätzen in den Kommunen
Antragsvordruck: Sprachcamps in den Kommunen
Projektförderung von Angeboten für alleinerziehende Eltern mit Kind/ern
Die Region Hannover fördert auf der Grundlage des § 74 SGB VIII i.V.m. § 16 SGB VIII die Durchführung geeigneter Projekte durch anerkannte freie Träger der Jugendhilfe über eine Laufzeit von maximal einem Jahr im Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024. Interessierte Träger haben hierfür die Möglichkeit einen Antrag auf Projektförderung schriftlich bis zum 31.10.2023 bei der Region Hannover zu stellen.
Allgemeine Rahmenbedingungen
Bei den Angeboten handelt es sich um mehrtägige Familienfreizeit- und Familienerholungsangebote, die sich an Ein-Eltern-Familien richten, d.h. an alleinerziehende Eltern mit Kind/ern unter 18 Jahren. Die teilnehmenden Familien haben ihren Wohnsitz in der Region Hannover, ausgenommen der folgenden Städte und Gemeinden: Stadt Hannover, Langenhagen, Burgdorf, Lehrte, Laatzen.
Die Angebote sollen zur Erholung und Entlastung der Familien beitragen, Eltern dabei unterstützen, ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen zu können, den gemeinsamen Austausch von Familien in ähnlichen Belastungssituationen fördern und die Familien im Bedarfsfall an weiterführende Hilfen oder Beratungsstellen vermitteln können. Die sonstige inhaltliche Ausgestaltung obliegt dem Träger.
Allgemeine Verfahrensregelungen
Die allgemeinen Verfahrensregelungen können Sie dem Infoschreiben entnehmen.
Vordrucke
Bitte nutzen Sie zur Antragstellung die anbei befindlichen Vordrucke.
Ansprechperson bei fachlichen Angelegenheiten:
Region Hannover, Team Jugend- und Familienbildung
Nina Krüger: 0511/616-25611, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In Vertretung erreichen Sie:
Anja Müller: 0511/616-25604, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Laurin Brauer: 0511/616-25631, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ansprechperson bei finanziellen Angelegenheiten:
Region Hannover, Zentrale Fachbereichsangelegenheiten
Justina Kappmeier: 0511/616-24863, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Infoschreiben_Projektfoerderung_Angebote_fuer_AE_in_der_RH.pdf
Antrag_Projektfoerderung_Angebote_fuer_AE_in_der_RH.pdf
und
Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsplan: Bitte anfordern bei Anja Müller oder Laurin Brauer.