Die Region Hannover fördert im Rahmen von spezifischen Richtlinien Projekte zu Themenschwerpunkten des Jugendschutzes und der Jugendarbeit sowie im Rahmen einer Projektförderung Angebote für Ein-Eltern-Familien.
Kinder- und Jugendschutz
„Angebote des Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII“
Nach § 14 SGB VIII sollen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes angeboten werden. Die Maßnahmen sollen dabei junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen sowie Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. Zur Erreichung dieser Ziele werden Projekte in Form von pädagogischen Bildungs- und Gruppenangeboten für junge Menschen der Altersgruppe der 6- bis unter 21-Jährigen, Eltern bzw. andere Erziehungsberechtigte sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gefördert. Mit der vom Jugendhilfeausschuss beschlossenen Zuwendungsrichtlinie vom Juni 2020 werden alle Schwerpunktthemen des Jugendschutzes, also Sucht-, Gewalt- und Medienprävention finanziell gefördert. Die Richtlinie ersetzt die bisherige zur Alkoholprävention und zur Gewaltprävention.
Für das Jahr 2024 können bis zum 30.09.2023 Projektmittel beantragt werden. Innerhalb der Nachfrist können bis zum 28.02.2024 weitere Anträge gestellt werden. Soweit dann noch Mittel vorhanden sind, läuft eine zweite Nachfrist bis 30.06.2024.
(Einzureichende) Dokumente zur Antragstellung:
Antragsvordruck_Kinder-_und_Jugendschutz.pdf
Anlage_1_Kosten-_und_Finanzierungsplan.pdf
Anlage_2_Berechnungshilfe_Stundensatz.xlsx
Anlage_3_Checkliste_Qualitätskriterien.pdf
Ansprechpersonen:
Fragen zum Antragsverfahren und zur Finanzierung:
Region Hannover
Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18)
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Inhaltliche Fragen zu Projekten:
Region Hannover
Team Jugend- und Familienbildung (51.30)
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0511 616-25600
Unterstützende Dokumente und Information
Fachlicher_Leitfaden_Antragstellung.pdf
Finanzieller_Leitfaden_Antragstellung.pdf
Foerderrichtlinie_14_SGBVIII.pdf
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme schriftlich bei der Region Hannover, Team Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18) zu stellen.
Überkommunale Jugendarbeit nach §11 SGB VIII
Die Region Hannover fördert die Durchführung von überkommunalen Angeboten der Jugendarbeit gemäß den §§ 11 und 74 SGB VIII im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ihrer Zuständigkeit.
• Inhalte:
Der Antragsteller soll durch die Förderung bei der Durchführung von Angeboten auf Grundlage der ín der Richtlinie genannten Ziele unterstützt werden. Mit der Zuwendung sollen die Träger in die Lage versetzt werden, die Teilnahmekosten zugunsten der jungen Menschen möglichst gering zu halten. Folgende Maßnahmen sind förderungsfähig: Mehrtägige Gruppenangebote und Außerschulische Bildungsangebote.
• Umfang:
Die Fördersätze bemessen sich je nach gewählter Maßnahme und sind im Detail den Richtlinien zu entnehmen.
• Antragsberechtigt (im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover):
- Freie Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe,
- Jugendorganisationen und Initiativen,
- Sonstige Vereine und Verbände.
Ansprechpersonen:
Fragen zum Antragsverfahren und zur Finanzierung:
Region Hannover
Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18)
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Inhaltliche Fragen zu Projekten:
Region Hannover
Team Jugend- und Familienbildung (51.30)
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0511 616-25600
Dokumente zur Antragstellung:
Foerderrichtlinie_ueberkommunale_Jugendarbeit_nach__11_SGB_VIII.pdf
Grundformular_2024_ueberkommunale_Jugendarbeit.docx
Anlage_1_2024_ueberkommunale_Jugendarbeit.docx
Anlage_2_2024_ueberkommunale_Jugendarbeit.docx
Unterstützende Dokumente und Information:
Fachspezifische Jugendarbeit nach §11 SGB VIII
Anknüpfend an die Stärken bzw. Schwächen der Mädchen und Jungen kann geschlechtsspezifische Jugendarbeit ebenso wie der Bereich der Kinder- und Jugendbeteiligung von der Region Hannover im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel finanziell unterstützt werden.
Die fachspezifischen Themen werden jährlich vom Fachbereich Jugend auf seine Aktualität überprüft und bei Bedarf auf einen anderen Themenschwerpunkt angepasst.
• Inhalte:
Geschlechtshomogene Veranstaltungen, die Benachteiligung abbauen, die Gleichstellung von Mädchen und Jungen fördern und sie in ihrer Identität bestärken, sowie ihr Selbstbewusstsein und Kompetenzen fördern.
Beteiligungsprojekte mit den Handlungszielen Befähigung zur Beteiligung an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen, Befähigung zur Selbstbestimmung hinsichtlich der eigenen Rolle im gesellschaftlichen Kontext.
• Umfang:
Höchstsatz 3.000,00 € pro Maßnahme.
• Antragsberechtigt (im Zuständigkeitsbereich der Region Hannover):
- Kommunen
- Freie Träger von Einrichtungen der Jugendhilfe
- Jugendorganisationen und Initiativen
- Sonstige Vereine und Verbände
Ansprechpersonen:
Fragen zum Antragsverfahren und zur Finanzierung:
Region Hannover
Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18)
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Inhaltliche Fragen zu Projekten:
Region Hannover
Team Jugend- und Familienbildung (51.30)
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0511 616-25600
Dokumente zur Antragstellung:
Richtlinie_ueber_die_Foerderung_von_fachspezifischer_Jugendarbeit_nach__11_SGB VIII.pdf
Antrag_fachspezifische_Jugendarbeit_2024.docx
Unterstützende Dokumente und Information:
Projektförderung von Angeboten für alleinerziehende Eltern mit Kind/ern
Die Region Hannover fördert auf der Grundlage des § 74 SGB VIII i.V.m. § 16 SGB VIII die Durchführung geeigneter Projekte durch freie Träger der Jugendhilfe über eine Laufzeit von maximal einem Jahr im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025. Interessierte Träger haben hierfür die Möglichkeit einen Antrag auf Projektförderung schriftlich bis zum 30.09.2024 bei der Region Hannover zu stellen. Die Bewilligung der Projektmittel erfolgt umgehend nach dem Jugendhilfeausschuss am 03.12.2024.
Stehen nach Abschluss des Antragsverfahrens noch finanzielle Mittel zur Verfügung, können bis zum 28.02.2025 noch weitere Anträge gestellt werden.
Förderfähig sind mehrtägige Familienfreizeit- und Familienerholungsangebote, die sich an Ein-Eltern-Familien mit Kind/ern unter 18 Jahren richten. Die Angebote sollen zur Erholung und Entlastung der Familien beitragen, Eltern dabei unterstützen, ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen zu können, den gemeinsamen Austausch von Familien in ähnlichen Belastungssituationen fördern und die Familien im Bedarfsfall an weiterführende Hilfen oder Beratungsstellen vermitteln können. Die sonstige inhaltliche Ausgestaltung obliegt dem Träger.
Es steht eine Förderbudget von insgesamt 40.000,00 € zur Verfügung.
Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe.
Ansprechpersonen:
Fragen zum Antragsverfahren und zur Finanzierung:
Region Hannover
Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18)
Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Inhaltliche Fragen zu Projekten:
Region Hannover
Team Jugend- und Familienbildung (51.30)
Nina Krüger: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0511 616-25611
Anja Müller: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0511 616-25604
Dokumente zur Antragsstellung:
1. AE_Infoschreiben_Projektfrderung_5130_2025.pdf
2. AE_Antrag_Projektfrderung_5130_2025.pdf
4. Anlage 1 Kosten- und Finanzierungsplan: Bitte anfordern!