Projektförderung Jugendschutz

Die Region Hannover fördert Präventionsprojekte zu Jugendschutzschwerpunkten von freien und öffentlichen Jugendhilfeträgern.

Projekt3207345Nächste Antragsfrist für 2024 ist der 30.06.2024

Ihr plant ein Theaterstück zur Drogenprävention, möchtet für Jugendleiter und Jugendleiterinnen eine Fortbildung zur Konfliktschlichtung anbieten oder habt als Jugendhilfeträger ein Konzept zur Stärkung der Medienkompetenz für Schulklassen entwickelt, aber nicht die nötigen Finanzmittel zur Umsetzung: Die Region Hannover fördert ab 2021 Jugendschutzprojekte nach einer neuen Förderichtlinie. Für das Jahr 2024 sind aus der 1. Förderrunde noch Mittel vorhanden, über die in der 3. Förderrunde mit Antragsfrist 30.06.2024.  Für das Jahr 2025 endet die Antragsfrist der 1. Förderrunde am 30.9.2024.

Die wichtigsten Infos auf einem Blick  

Wer ist Antragsberechtigt?

Freie und öffentliche Träger aus dem Zuständigkeitsbereich der Region Hannover. Ausgenommen sind Kommunen mit eigenem Jugendamt (Hannover, Burgdorf, Laatzen, Lehrte und Langenhagen). 

 

Für welche Art von Projekten kann ich eine Förderung beantragen?

Für alle Maßnahmen nach § 14 SGB VIII (Insbesondere für die Schwerpunktthemen des Jugendschutzes der Region Hannover: Sucht- und Gewaltprävention sowie Medienkompetenzmaßnahmen).

 

Wieviel Geld kann ich beantragen?

Insgesamt stehen pro Jahr über 66.000 Euro für Maßnahmen nach § 14 SGB VIII zum Abrufen bereit. Es gibt keine Höchstsumme für einzelne Projekte. Jedoch ist ein angemessener Eigenanteil von 10% im Finanzierungsplan einzuplanen. 

 

Wofür kann ich die finanziellen Mittel einsetzen?

Diese können für alle Personalkosten (siehe Anlage 2 - Berechnungshilfe Stundensatz) und Sachmittel eingesetzt werden, die in Verbindung mit der Maßnahme benötigt werden. 

Zu den Projektsachkosten zählen die dem Projekt klar zuordenbaren Kosten für Verbrauchsmaterial, Mieten für Material oder Seminarräume, Fahrtkosten, Unterkunfts- und Verpflegungskosten für Gruppen, Programmkosten, Referentenkosten. Nicht aber allg. Bürokosten, investigative Beschaffungen, Abschreibungen.

 

Wann kann ich eine Maßnahmenförderung beantragen?

Für das folgende Kalenderjahr können Förderanträge bis zum 30. September gestellt werden. Stehen nach Abschluss des Antragsverfahrens noch finanzielle Mittel zur Verfügung, können noch bis zum Stichtag 28. Februar eines laufenden Jahres weitere Anträge gestellt werden. Sollten danach weitere Mittel für das laufende Jahr vorhanden sein, gibt es eine dritte Förderunde mit Antragsfrist zum 30. Juni.

 

Wo muss ich meinen Antrag einreichen? 

Der Antrag muss postalisch bei der folgenden Anschrift eingereicht werden: 

Region Hannover

Fachbereich Jugend Team 51.18

Hildesheimer Str. 18

30169 Hannover

Der Antrag muss im Original mit Unterschrift und Stempel vorliegen.

 

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen zu den Formularen oder Finanzen an:

Ansprechpartnerin:  Alexander Gaitzsch

Team:    Zentrale Fachbereichsangelegenheiten (51.18)
E-Mail:   Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon:   +49 (511) 616275-48

Bei Fragen zum fachlichen Inhalt der Maßnahmen an: 

Team:   Jugend- und Familienbildung (51.30)
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon:  +49 (511) 616-25600
Internet: www.team-jugendarbeit.de

Welche Dokumente muss ich einreichen?

Projektantrag, Kosten und Finanzierungsplan, Checkliste Qualitätskriterien

Zu den Antragsformularen

Bei Fragen unterstützen wir gerne! 

Das Planungskonzept Erzieherischer Kinder - und Jugendschutz 2020 

Die Projektförderung im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz basiert auf dem Planungskonzept. Mit diesem Konzept wird die Aufgabe des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gem. § 14 SGB VIII einer Fachplanung unterzogen. Darauf baut die Projektförderung auf. Ziel ist es, die Angebote des Jugendschutzes bedarfsgerecht und flächendeckend im Zuständigkeitsbereich des Fachbereich Jugend der Region Hannover
umzusetzen und datenbasierte Aussagen zur regionalen Mittelverteilung zu treffen.
Planungskonzept Jugendschutz.pdf

 

Es wurden beantragte Fördermittel für folgende Projekte bewilligt.

Projektjahr 2024

Träger
Projekttitel
Ort
Projektinhalte
Neues Land e.V.
Sinn statt Sucht
alle Teilregionen

Suchtpräventionsprojekt an Berufsbildenden Schulen
 Neues Land e.V.
Sinn statt Sucht
Teilregionen Nord-West
 Suchtpräventionsprojekt an allgemeinbildenden Schulen
 Neues Land e.V.
Sinn statt Sucht
Teilregionen Nord
 Suchtpräventionsprojekt an allgemeinbildenden Schulen
child & parents gGmbH 
Multiplikator*innen-Schulung Ju. Media
alle Teilregionen

Medienprojekt zu (Cyber-) Mobbing, Mediensucht: Soziale Netzwerke, Gaming, Glücksspiel, Fake News, Risiken der Smartphone Nutzung, Sonstiges Medien-präventionsthema

child & parents gGmbH
KISS-Training 
alle Teilregionen
Gewaltpräventionsprojekt: Multiplikator*innen-Schulung zur Förderung der Sozialkompetenz und zur Gewaltprävention

Smiley e.V.
Medienkompetenz jetzt!
alle Teilregionen

 Medienprojekt mit Schulworkshops und Elternangebot zu (Cyber-) Mobbing, Mediensucht: Soziale Netzwerke, Gaming, Fake News, Risiken der Smartphone Nutzung
Neues Land e.V. 
“Medienmündigkeit statt Medienabhängigkeit”
Teilregion Nord-West

Medienprojekt für den 6. und 7. Jahrgang mit Elternabend zum Thema Mediensucht: Soziale Netzwerke, Gaming, Glücksspiel

Neues Land e.V. 
“Medienmündigkeit statt Medienabhängigkeit”
alle Teilregionen
Medienprojekt für berufsbildende Schulen zum Thema Mediensucht: Soziale Netzwerke, Gaming, Glücksspiel
   
   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Projektjahr 2025

 

 

 

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Kontakt

Region Hannover, Team Jugend- und Familienbildung

Am Jugendheim 7, 30900 Wedemark
Tel.: 0511/616 256 00
Fax.: 0511/616 256 15
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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