Wie haben Kinder und Jugendliche in der Region Hannover gewählt? Hier findest du die Ergebnisse der U16-Wahl zur Wahl der Regionsversammlung 2026.

In den 75 Wahllokalen in der Region Hannover wurden insgesamt 3735 Stimmen abgeben, davon 3312 gültige und 423 ungültige Stimmen.

Ganz unten auf der Seite gibt es einen Fragen-Antworten-Bereich, in dem alle wichtigen Infos zur U16-Wahl zu finden sind. Dort gibt es auch die Erklärung, warum eine Stimme ungültig war.

 

Hier geht es zum Bericht:

Bericht_zur_U16-Wahl_in_der_Region_Hannover.pdf

 

Gesamtergebnis der U16-Wahl zur Wahl der Regionsversammlung

Gesamtergebnis der U16-Wahl der Region Hannover

Bei der U16-Wahl ist die SPD mit 22,95 % stärkste Partei. Dahinter folgen CDU mit 14,92 %, Die Linke mit 14,82 %, die Grünen mit 13,41 % und die AfD mit 13,32 %.

Die Tierschutzpartei erreicht 7,43 %, die FDP 4,11 %. Es folgen Die Hannoveraner (1,9 %), Piraten (1,69 %), Die PARTEI (1,24 %), BSW (1,24 %) und Freie Wähler (1,12 %)

Volt kommt auf 0,57 %, Die Urbane auf 0,39 %, die Unabhängige Wählergemeinschaft Region Hannover auf 0,39 %, das Ronnenberger Wählerbündnis auf 0,36 % und DAVA auf 0,15 %.

 

Unten findet ihr die Ergebnisse der einzelnen Altersgruppen.

 

15-Jährige

 

14-Jährige

 

13-Jährige

 

12-Jährige

 

11-Jährige

 

10-Jährige

 

9-Jährige

 

8-Jährige

 

7-Jährige

 

 

6-Jährige

 

 

 

5-Jährige

 

 

Kurz erklärt: Deine Fragen zur U16-Wahl

Wer oder was wurde in der offiziellen Kommunalwahl gewählt?

 

Am 13. September 2026 standen in Niedersachsen die Kommunalwahlen an. Auch in den 21 Städten und Gemeinden in der Region Hannover entschieden die Bürger*innen darüber, wer ihre Stadt und ihre Region in den kommenden Jahren politisch führen soll.

Zudem wurde auf Ebene der Region Hannover die neue Regionspräsidentin Eva Bender sowie die Regionsversammlung gewählt. Die Regionsversammlung ist unter anderem für übergeordnete Aufgaben wie den öffentlichen Personennahverkehr, Krankenhäuser und Gesundheitsversorgung, berufsbildende Schulen oder die Abfallwirtschaft und regionale Entwicklung zuständig. Viele Entscheidungen, die die einzelnen Städte und Gemeinden betreffen, werden auf dieser Ebene vorbereitet oder getroffen. Die Regionspräsidentin ist die politische Führung der gesamten Region Hannover.

Bei der Kommunalwahl ging es nicht nur um Parteien und Listen, sondern um konkrete Personen und Ämter, die den Alltag vor Ort prägen – vom Stadtrat über die Regionspolitik bis hin zur Bürgermeister*innenwahl.

Wahlberechtigt waren alle Personen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz in der Region Hannover, die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates hatten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen waren.

Was war die U16-Wahl der Region Hannover?

 

Die U16-Wahl der Region Hannover wurde hauptverantwortlich durch das Team Jugend- und Familienbildung organisiert. Sie simulierte eine Wahl, unter leicht veränderten Bedingungen im Vergleich zur Wahl der Erwachsenen, für junge Menschen unter 16 Jahren!

Im Zeitraum vom 24.08.-04.09.2026 hatten junge Menschen bis einschließlich 15 Jahren die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben. Diese Wahl war keine offizielle Wahl und die Stimmen flossen nicht in das Ergebnis der Kommunalwahl vom 13. September ein. Die Ergebnisse geben allerdings einen guten Einblick in die Stimme junger Menschen und können eine politische Tendenz im Wahlverhalten nachbilden - also die Haltung repräsentieren.

Die Jugendpflegen in den Kommunen der Region Hannover organisierten eigenständig Wahllokale vor Ort oder mobile Wahlkabinen zur Durchführung der U16-Wahl.   

Warum wird die U16-Wahl durchgeführt?

 

Die Region Hannover möchte gemeinsam mit ihren Kommunen mit der U16-Wahl für eine höhere Sichtbarkeit der Interessen noch nicht wahlberechtigter junger Menschen sorgen und Partizipation fördern. Zudem kann die Wahl ein positives Demokratie-Erlebnis ermöglichen.

Der § 11 SGB VIII beschreibt politische Bildung als eine Aufgabe der Jugendarbeit. Die U16-Wahl stellt ein zentrales Anliegen der Kommunen dar und soll dazu führen, politische Beteiligung bei jungen Menschen zu erhöhen und ihnen eine Stimme zu geben. Laut Shell-Studie 2024 steigt das politische Interesse junger Menschen. Mit der Wahl soll diese Entwicklung durch geeignete Beteiligungsräume gefördert werden. 

Wer oder was wurde bei der U16- Wahl gewählt und wo war der Unterschied zur offiziellen Kommunalwahl?

 

Bei der U16-Wahl wurden die Parteien gewählt, die stellvertretend für die Kommunen in der Regionsversammlung vertreten sein werden. Eine Personenwahl wie für den Kommunen direkt, konnten wir nicht machen.

Unterschiede zwischen der offiziellen Wahl der Regionsversammlung und der U16-Wahl der Region Hannover:

 Offizielle Wahl der Regionsversammlung 2026

 U16-Wahl nach dem Vorbild der Wahl zur Regionsversammlung 2026

 Abgabe von drei Stimmen

 Abgabe von einer Stimme

 Es können Personen sowie Parteien gewählt werden.

 Es können lediglich Parteien gewählt werden.

 Wahl nur am 13.09.26 (abgesehen von der Briefwahl)

 Wahllokale im Zeitraum vom 24.08.-04.09.26

 Briefwahl, Wahl im Wahllokal in der Kommune, Stichwahl

 Keine Briefwahl oder Stichwahl

Ziele der U16-Wahl

 

Die U16-Wahl verfolgte das zentrale Anliegen, politische Bildung zu stärken, indem sie jungen Menschen eine aktive Auseinandersetzung mit demokratischen Prozessen und kommunalpolitischen Themen ermöglichte. Durch die frühzeitige Einbindung in politische Teilhabe sollen Kinder und Jugendliche langfristig zu gesellschaftlichem Engagement motiviert werden – insbesondere, wenn dabei positive Beteiligungserfahrungen gesammelt werden.

Ein weiteres wichtiges Ziel ist die höhere Sichtbarkeit der Interessen der noch nicht Wahlberechtigten, die oft in der öffentlichen Debatte unterrepräsentiert sind. Die U16-Wahl schafft hier eine Plattform, um diese Perspektiven und Anliegen stärker in den Fokus zu rücken.

Darüber hinaus förderte die U16-Wahl die Partizipation junger Menschen und bot die Chance, Demokratie als lebendigen und gestaltbaren Prozess praktisch zu erleben. Dies wirkt nicht nur politischer Entfremdung entgegen, sondern kann auch Deprivationserfahrungen – also das Gefühl, von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen zu sein – abmildern und das Vertrauen in demokratische Strukturen stärken.

Was passiert mit den Ergebnissen?

 

Die Ergebnisse der U16-Wahl wurden nach nach Beendigung des Wahlzeitraums aufbereitet und am 01.10.2026 veröffentlicht, um eine klare Abgrenzung zu schaffen, eine mögliche Wahlbeeinflussung zu vermeiden und gleichzeitig eine sinnvolle Einordnung zu ermöglichen. 

Die gewonnenen Daten wurden nicht nur veröffentlicht, sondern werden auch aktiv diskutiert: Geplant ist eine Veranstaltung im Rahmen des Netzwerktreffens Jugendbeteiligung 2026, bei der junge Menschen mit Fachkräften und weiteren engagierten Jugendlichen die Ergebnisse gemeinsam analysieren und einordnen können. Darüber hinaus werden die Erkenntnisse in verschiedene Arbeitskreise und Gremien eingebracht, um zu Klären, wie mit den Ergebnissen weitergearbeitet werden kann.

Langfristig sollen die Impulse aus der U16-Wahl direkt in die Planung zukünftiger Beteiligungsangebote einfließen – etwa bei der Konzeption von Projekten in den Kommunen, um die Partizipation junger Menschen sowie die Demokratie nachhaltig zu stärken und ihre Themen noch besser in die lokale Politik zu integrieren.

Können Antworten auf Personen zurückgeführt werden?

Nein! Keine Persone ist verpflichtet mitzuteilen, wo sie das Kreuz gesetzt hat. Das ist auch bei der richtigen Wahl so. Die Antwort darf vollständig geheim bleiben und auch durch den Wahlzettel können keine Rückschlüsse gezogen werden, welcher Bogen von welcher Person ist.

Hier haben wir einmal die wichtigsten Wahlgrundsätze aufgelistet:

  • Allgemein: Jede*r darf grundsätzlich wählen.
  • Unmittelbar: Die Wähler*innen wählen die Abgeordneten direkt.
  • Geheim: Die Wahl ist geheim. Darum gibt es Wahlkabinen.
  • Gleich: Jede Stimme wird gleich gewertet.
  • Frei: Jede*r darf frei wählen. Niemand darf Druck auf dich ausüben.

Im Downloadbereich stehen die Wahlgrundsätze übersichtlich gestaltet zum Download bereit.

Gab es bestimmte Regeln in der Wahlkabine?

Ja, im Downloadbereich steht eine Übersicht der Regeln zur Verfügung. Diese Regeln gelten übrigens auch für die offizielle Kommunalwahl ab 16 Jahren.

Bei einem Verstoß gegen die Regeln, konnte eine Stimme nicht für die Wahl gezählt werden und wurde so ungültig.

Wann war eine Stimme ungültig?

Eine Stimme galt als ungültig, wenn auf dem Stimmzettel …

  • das Alter nicht angegeben wurde.
  • das angegebene Alter 16 oder älter war.
  • mehr als ein Kreuz gesetzt wurde (pro Wähler*in war nur eine Stimme zulässig).
  • kein Kreuz gesetzt wurde, also ein leerer Stimmzettel vorliegt.
  • die Markierung nicht eindeutig war, z.B. ein Smiley statt eines Kreuzes gesetzt wurde oder sich das Kreuz zwischen zwei Feldern befand.
  • der Stimmzettel beschädigt wurde oder Kommentare bzw. Schmierereien enthielt. Dies galt insbesondere für Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder andere politische Kennzeichen.
  • zusätzliche Angaben oder Anmerkungen zur Wahl gemacht wurden, z.B. Begründungen für die Stimmabgabe, Meinungs- oder Gefühlsäußerungen oder Angaben zur eigenen Person, die über Alter und Geschlecht hinausgehen.

Eine fehlende Geschlechtsangabe machte den Stimmzettel nicht ungültig.

Ebenfalls unproblematisch war ein Kreuz, das neben dem Kreis gesetzt wurde, sofern eindeutig erkennbar ist, welcher Wahlvorschlag gekennzeichnet werden sollte.

An wen kann ich mich bei Fragen zur U16-Wahl wenden?

Bei allgemeinen Fragen zur U16-Wahl steht das Team Jugend- und Famlienbildung der Region Hannover für Antworten zur Verfügung, da wir die Koordination für das Gesamtprojekt hatten. So sind wir erreichbar: per Telefon unter 0511/616-25600 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Downloadbereich

 

Info für junge Menschen -  Info_für_junge_Menschen.pdf

Regeln in der Wahlkabine - Regeln_in_der_Wahlkabine.pdf

Wahlgrundsätze - Wahlgrundsätze.pdf

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U16-Wahl Flyer - U16-Wahl_Flyer.pdf

U16-Wahl Plakat - U16-Wahl_Plakat.pdf

Hannover Logo

Kontakt

Region Hannover, Team Jugend- und Familienbildung

Am Jugendheim 7, 30900 Wedemark
Tel.: 0511/616 256 00
Fax.: 0511/616 256 15
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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