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Alkoholabgabe, Verkauf von Tabakwaren, Zugang zu Filmen oder Computerspielen sowie der Disco-Besuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit JuSchG.
Wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind:
Computerspiele und Bildschirmspielgeräte müssen wie Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben.
Die Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Zigarettenautomaten müssen so umgerüstet sein, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren die Entnahme von Zigaretten nicht möglich ist.
Bier, Wein und Sekt sind für Jugendliche ab 16 Jahren in der Öffentlichkeit erlaubt. Branntweinhaltige Getränke, hierzu zählen Alcopops, sind nur für Erwachsene ab 18 Jahren erlaubt.
In Diskotheken ist der Zutritt für Jugendliche unter 16 Jahren nicht möglich, wenn sie nicht durch eine erziehungsbeauftragte Person begleitet werden.
Links:
Jugendschutz aktiv: Webseite des Bundesfamilienministeriums, für Eltern, Jugendliche und Gewerbe
Jugendschutzgesetze bei der BAG Jugendschutz
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