
Der Kinder- und Jugendschutz verfolgt das Ziel Gefährdungen
durch Suchtmittel, Gewalt, Medien und dem jugendlichen Risikoverhalten präventiv entgegenzuwirken.
Die Zuständigkeit umfasst die 15 Städte und Gemeinden in der Region Hannover, die kein
eigenes Jugendamt haben: Barsinghausen, Burgwedel, Garbsen, Gehrden, Hemmingen, Isernhagen, Neustadt,
Pattensen, Ronnenberg, Seelze, Sehnde, Uetze, Wedemark, Wennigsen und Wunstorf.
Das Angebot
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Elterninformationsabende zu den Themen: Sucht, Gewalt, Fernsehen und Mediengefahren
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Bausteine zur JugendleiterInnenausbildung: Jugendschutzgesetz, Suchtprävention, Konfliktlösung
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Projekttage an Schulen zu den Themen: Gewalt, Sucht und Sexualpädagogik
- Fortbildung für pädagogische Fachkräfte, Unterstützung bei Projektvorhaben
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Der gesetziche Jugendschutz führt Jugendschutzkontrollen durch und ist demTeam Öffentliche Sicherheit der Region Hannover zugeordnet.
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Rauchfreie Jugendeinrichtungen |
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Regeln/Gesetze
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Befragung der Jugendeinrichtungen in der Region Hannover
Der Fragebogen an die kommunalen Jugendeinrichtungen im Raum Hannover thematisierte das seit 01. August 2007 eingeführte niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz, das Rauchverbote auch in den Innenräumen und auf dem Außengelände von Jugendeinrichtungen vorsieht.
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Ausgequalmt |
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Regeln/Gesetze
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Nach vielem hin und her sind auf Landes- und Bundesebene nun Gesetze für einen verbesserten Nichtraucherschutz und Jugendschutz beschlossen worden. An vielen Orten ist seit dem 01. August 2007 das Rauchen verboten und ab dem 01. September 2007 ist das Rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt.
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JuSchG Drehscheibe |
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Regeln/Gesetze
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Die Drehscheibe enthält die Fragen und Antworten des gesetzlichen Jugendschutzes in komprimierter Form, auch zu den wichtigsten Fragen des Jugendarbeitsschutzes sind enthalten.
Die Drehscheiben werden vom Jugendschutz für Schulungen und Veranstaltungen zum Jugendschutz zur eingesetzt und zur Verfügung gestellt.
Für Fragen zur Drehscheibe bitte Kontakt aufnehmen.
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Jugendschutzgesetz |
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Regeln/Gesetze
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Alkoholabgabe, Verkauf von Tabakwaren, Zugang zu Filmen oder Computerspielen sowie der Disco-Besuch: Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit JuSchG.
Wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind:
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